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Körperschaftsteuer | Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei nichtigem Gewinnverteilungsbeschluss
Ein Gewinnverteilungsbeschluss, der auf einer nichtigen Feststellung des Jahresabschlusses beruht, ist ebenfalls nichtig. Schüttet die Kapitalgesellschaft auf dieser Grundlage im Jahr 2001 einen Gewinn für das Jahr 2000 aus, ist nach dem nrkr. NWB NAAAB-88169 (EFG 2006 S. 1278 [NZB eingelegt; BFH-Az.: I B 37/06]) die Ausschüttungsbelastung nicht nach § 27 Abs. 3 KStG a. F. i. V. mit § 34 Abs. 12 Satz 1 Nr. 1 KStG herzustellen (Bezug: § 27 Abs. 3 KStG a. F., 34 Abs. 12 KStG; § 316 Abs. 1 HGB; §§ 29, 42, 42a, 46 Nr. 1 GmbHG).
Praxishinweise: (1) Die Gesellschafterversammlung der Klägerin fasste ohne die nach § 316 HGB erforderliche Pflichtprüfung im Mai 2001 einen Gewinnverteilungsbeschluss. Einen Tag nach Beschlussfassung stellte die Gesellschafterversammlung klar, es habe sich lediglich um eine Vorabausschüttung gehandelt. Im Juni 2001 schütte...