Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesundheitsreformgesetze berechtigen nicht generell zur Teilwertabschreibung auf Geschäftswerte von Apotheken
Gem. einem rkr. NWB GAAAC-16770 (EFG 2006 S. 1504) berechtigen Wertminderungen einer Apotheke, die in weniger als der halben Restnutzungsdauer des Geschäftswertes durch normale AfA abgebildet werden, nicht zur Teilwert-AfA. Durch Personalausweitung bei im Wesentlichen unveränderten Rahmenbedingungen verursachte Gewinnminderung berechtigt nicht zu Teilwert-AfA. Durch das Beitragssatzsicherungsgesetz eingeführte Zwangsrabatte allein führen nicht generell zu andauernder Wertminderung von Apotheken. Die Wirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes waren voraussehbar nicht nachhaltig, so dass es an einer voraussichtlich andauernden Wertminderung fehlt (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG).