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Nutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut
(1) Die Möglichkeit, fremden Tankraum gegen Leistung eines Baukostenzuschusses zu eigener betrieblicher Verwendung zu nutzen, begründet gem. NWB HAAAB-92629 (BFH/NV 2006 S. 1812) ein zu aktivierendes immaterielles Wirtschaftsgut. (2) Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Merkmal des Gebäudebegriffs vorliegt, kommt auch einer bestehenden Verkehrsanschauung Bedeutung zu (Bezug: § 8 Abs. 1 KStG; § 5 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 4 EStG; § 240 Abs. 2, § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1, § 248 Abs. 2, § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 255 Abs. 1, § 255 Abs. 2 HGB; § 68 Abs. 2 Nr. 2, § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG; § 180 Abs. 1 Nr. 1, § 182 Abs. 1 AO 1977; Art. 3 GG).