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BFH  - VII R 44/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: StromStG § 9 Abs 1 Nr 3, StromStG § 5

Rechtsfrage

Ist der Begriff "räumlicher Zusammenhang" nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG dahin auszulegen, dass er neben der kilometermäßig zu erfassenden Entfernung zwischen Erzeugungs- und Entnahmeort auch das Leitungsnetz, durch welches der Strom zu den Entnahmestellen fließt, umfasst? - Schließt die Benutzung des öffentlichen Stromnetzes die Steuerbefreiung aus?

Steuerbefreiung; Stromnetz; Stromsteuer

Fundstelle(n):
HAAAC-25217

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