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BFH  - VII R 20/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ZK Art 202, ZK Art 40, ZK Art 213, TabStG § 21, UStG § 21 Abs 2, ZollV § 8, AO 1977 § 5

Rechtsfrage

Trifft den Verbringer hinsichtlich versteckter oder verheimlichter Waren nur dann eine besondere Mitteilungspflicht (§ 8 ZollV), wenn dieser Kenntnis von den im Transportfahrzeug versteckten Waren hat oder vernünftigerweise hätte haben müssen? - Bedarf es einer besonderen Begründung der Ermessensentscheidung, wenn beide in Betracht kommende Zollschuldner gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen werden?

Gesamtschuldner; Gestellung; Mitteilungspflicht; Vorschriftswidriges Verbringen

Fundstelle(n):
EAAAC-25043

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