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BFH  - VII R 10/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: StromStG § 9 Abs 3, StromStG § 9 Abs 4, StromStG § 2 Nr 3, GG Art 20 Abs 3, GG Art 80 Abs 1

Rechtsfrage

Erlaubnis für den Bezug steuerermäßigten Stromes. Hat der Gesetzgeber mit § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung verstoßen, weil ermäßigende Steuertatbestände nicht unmittelbar im Gesetz geregelt worden sind? (Verweisung auf die "Klassifikation der Wirtschaftszweige" aus 1993). - Ist die Bildherstellung in einem Foto-Großlabor eine Tätigkeit des verarbeitenden Gewerbes?

Erlaubnis; Klassifikation; Steuerermäßigung; Stromsteuer

Fundstelle(n):
WAAAC-24895

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