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BFH  - VIII R 8/94 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Nr 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 3, BerlinFG § 21 Abs 2 S 2

Rechtsfrage

Sind die Dividenden , die eine GmbH an eine GmbH & Co.KG, an der sie nicht unmittelbar, sondern über eine dazwischengeschaltete weitere GmbH & Co.KG ( doppelstöckige Personengesellschaft) beteiligt ist, bezahlt hat, als gewerbliche Einkünfte oder als Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nrn. 1-3 EStG zu behandeln, die nach § 21 Abs. 2 S. 2 BerlinFG nur zu einer 10%igen (statt 22,5%igen) KSt-Ermäßigung -Berlinpräferenz- führen? - Stellt § 15 EStG sowohl eine Qualifikationsnorm als auch eine Zuordnungsnorm dar?

Berlin; Berlinförderung; Dividende; gewerbl. Einkünfte; Kapitalvermögen

Fundstelle(n):
DAAAC-24845

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