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BFH  - VIII R 8/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 22 Nr 1 S 3, EStG § 24 Nr 2, BewG § 14, EStR Abschn 139 Abs 11

Rechtsfrage

Veräußerung eines Kommanditanteils gegen eine Barzahlung sowie auf den Gewinn der KG bezogene, auf Lebenszeit des Veräußerers zu leistende wiederkehrende Bezüge:

1. Besteuerung der jährlich wiederkehrenden Bezüge als Kapitaleinkünfte oder als nachträgliche gewerbliche Einkünfte, wenn der Veräußerer die "Sofortbesteuerung" nach Abschn. 139 Abs. 1 EStR 1984 gewählt hat?

2. Besteuerung der wiederkehrenden Bezüge in voller Höhe oder nur in Höhe eines Zinsanteils? Wie ist ggf. der steuerpflichtige Zinsanteil zu ermitteln (§ 22 Nr. 1 Satz 3a EStG oder durch Abzinsung in Anlehnung an das BewG)?

Kapital; Personengesellschaft; Veräußerungsgewinn; Wiederkehrende Bezüge; Zinsen

Fundstelle(n):
QAAAC-24777

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