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BFH  - VIII R 16/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, GG Art 3 Abs 1, FGO § 79a Abs 3, EStG § 2 Abs 2, FGO § 79a Abs 4

Rechtsfrage

1. Sind für den kindergeldrechtlichen Grenzbetrag aufgrund verfassungskonformer Auslegung nicht die in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG aufgeführten "Einkünfte" maßgeblich, sondern das Einkommen (nach Abzug sämtlicher Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen; hier: Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer)?

2. Ist der konsentierte Einzelrichter auch in Sachen mit grundsätzlicher oder/und verfassungsrechtlicher Bedeutung der gesetzliche Richter?

Besetzung; Einkünfte und Bezüge; Kindergeld; Sonderausgabe; Verfassung

Fundstelle(n):
IAAAC-24035

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