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BFH  - VIII R 14/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 6a Abs 1 Nr 1, HGB § 249 Abs 1, HGB § 253, EStG § 5 Abs 1, BGB § 613a, EGHGB Art 28 Abs 1, EStG § 6a Abs 1 Nr 2, BetrAVG § 1 Abs 1, EStG § 4d

Rechtsfrage

1. Durfte im Jahr 1986 ein Unternehmen, das Arbeitsverhältnisse übernommen hat und gemäß § 613a Abs. 1 BGB Schuldner der Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer gegen eine Unterstützungskasse geworden ist, die beim bisherigen Arbeitgeber verblieben ist, wegen der Unterdeckung dieser Unterstützungskasse eine Pensionsrückstellung bilden? - Anwendbarkeit von § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG nur aufgrund einer unmittelbaren Direktzusage i.S. von § 1 Abs. 1 BetrAVG?

2. Rückstellungsschädlichkeit des gemäß § 613a BGB auch für das Unternehmen als neuen Arbeitgeber geltenden Widerrufsvorbehalts der Unterstützungskasse ("freiwillig und mit der Möglichkeit jederzeitigen Widerrufs")?

Handelsbilanz; Passivierung; Pensionsrückstellung; Steuerbilanz; Unterstützungskasse

Fundstelle(n):
QAAAC-24015

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