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BFH  - IX R 42/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 7 Abs 5 Nr 2

Rechtsfrage

AfA-Wahlrecht im Jahr der Anschaffung oder Herstellung - Räumt § 7 Abs. 5 Nr. 2 EStG dem Steuerpflichtigen im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung des Gebäudes entgegen R 44 Abs. 2 Satz 1 EStR 2003 ein Wahlrecht zum Abzug lediglich zeitanteiliger AfA ein - Kann für eine im Jahr 1992 hergestellte Wohnung, für die im Jahr 1992 ab der Fertigstellung (1. Juli) die degressive AfA in Höhe von 5 v.H. nur zeitanteilig für sechs Monate geltend gemacht und steuerlich berücksichtigt wurde, im Jahr 2000, dem neunten Jahr der Abschreibung, die degressive AfA in Höhe von 5 v.H. nochmals zeitanteilig für sechs Monate geltend gemacht werden oder ist der zeitanteilige AfA-Abzug im Jahr 2000 unzulässig, weil die degressive AfA nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 7 Abs. 5 Nr. 2 EStG auf das Anschaffungs- oder Herstellungsjahr und 7 weitere Jahre - hier also auf 1992 bis 1999 - begrenzt ist?

Abschreibungszeitraum; Degressive AfA; Wahlrecht

Fundstelle(n):
SAAAC-23560

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