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BFH  - IX R 27/97 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Schuldzinsen, die aus einem Darlehen stammen, welches im Rahmen einer Betriebsveräußerung aufgenommen und das zusammen mit dem Erlös aus der Betriebsveräußerung zur Tilgung sämtlicher privater und betrieblicher Schulden verwendet wurde, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn ein bisher betrieblich genutztes Grundstück - dessen Belastungen in diesem Zusammenhang getilgt wurden - nach der Betriebsveräußerung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingesetzt wird?

Schuldzinsen

Fundstelle(n):
TAAAC-23418

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