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IAS 34 61

Zeitpunkt des Inkrafttretens

61

Durch IFRS 18, veröffentlicht im April 2024, wurden die Paragraphen 1–5, 7–10, 11A–12, 19 (und die zugehörige Überschrift), 20 und 24 geändert, und Paragraph 16A(m) wurde eingefügt. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden. Bei der Aufstellung von Zwischenabschlüssen im ersten Jahr der Anwendung von IFRS 18 hat ein Unternehmen die Paragraphen C4–C6 des Anhangs C von IFRS 18 anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAD-01570