IAS 34 15B

Inhalt eines Zwischenberichts

Erhebliche Ereignisse und Geschäftsvorfälle

15B

Nachstehend eine Aufstellung von Ereignissen und Geschäftsvorfällen, die bei Erheblichkeit angegeben werden müssten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend:

(a)

Abwertung von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert und Wertaufholung solcher Abschreibungen,

(b)

Erfassung eines Aufwands aus der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Vermögenswerten aus Verträgen mit Kunden oder anderen Vermögenswerten sowie Aufholung solcher Wertminderungsaufwendungen,

(c)

Auflösung etwaiger Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen,

(d)

Anschaffungen und Veräußerungen von Sachanlagen,

(e)

Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen,

(f)

Beendigung von Rechtsstreitigkeiten,

(g)

Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden,

(h)

Veränderungen des Geschäftsumfelds oder der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich auf den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens auswirken, unabhängig davon, ob diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden,

(i)

jeder Kreditausfall oder Bruch einer Kreditvereinbarung, der nicht am bzw. bis zum Abschlussstichtag beseitigt wurde,

(j)

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen,

(k)

Umgliederungen zwischen den verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten zugrunde gelegt wird,

(l)

Änderungen bei der Einstufung finanzieller Vermögenswerte, die auf eine geänderte Zweckbestimmung oder Nutzung dieser Vermögenswerte zurückzuführen sind, und

(m)

Änderungen bei Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen.

Fundstelle(n):
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FAAAD-01570