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IAS 34 60

Zeitpunkt des Inkrafttretens

60

Mit der im Februar 2021 veröffentlichten Verlautbarung Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, mit der IAS 1 und das IFRS-Leitliniendokument 2 Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen geändert werden, wurde Paragraph 5 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf eine frühere Berichtsperiode an, hat es dies anzugeben. [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAD-01570

1Amtl. Anm.: Mit der Veröffentlichung von IFRS 18 hat der IASB die in IAS 1 enthaltenen Vorschriften bezüglich der Bereitstellung wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden auf IAS 8 übertragen.