IAS 34 56
Zeitpunkt des Inkrafttretens
56
Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2012–2014, veröffentlicht im September 2014, wurde Paragraph 16A geändert. Diese Änderung ist rückwirkend gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler [1] auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung früher an, hat es dies anzugeben.
Fundstelle(n):
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FAAAD-01570