IAS 34 52
Zeitpunkt des Inkrafttretens
52
Durch die Jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2009–2011, veröffentlicht im Mai 2012, wurde Paragraph 5 infolge der Änderung an IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert. Diese Änderung ist rückwirkend gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler [1] auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben. [2]
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAD-01570