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IAS 34 52

Zeitpunkt des Inkrafttretens

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Durch die Jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2009–2011, veröffentlicht im Mai 2012, wurde Paragraph 5 infolge der Änderung an IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert. Diese Änderung ist rückwirkend gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler [1] auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben. [2]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAD-01570

1Amtl. Anm.: Mit der Veröffentlichung von IFRS 18 hat der IASB den Titel von IAS 8 in Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses geändert.

2Amtl. Anm.: Mit der Veröffentlichung von IFRS 18 hat der IASB diese Vorschriften aus IAS 1 auf IFRS 18 übertragen.