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IAS 34 24

Inhalt eines Zwischenberichts

Wesentlichkeit

24

IFRS 18 enthält eine Definition des Begriffs „wesentliche Informationen“ und verlangt die getrennte Angabe wesentlicher Posten, darunter (beispielsweise) aufgegebene Geschäftsbereiche, und IAS 8 verlangt die Angabe von Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, von Fehlern und von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden. Beide Standards enthalten keine quantifizierten Leitlinien hinsichtlich der Wesentlichkeit.

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FAAAD-01570