Inhalt eines Zwischenberichts
Perioden, für die Zwischenabschlüsse aufzustellen sind
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Zwischenberichte haben (verkürzte oder vollständige) Zwischenabschlüsse für Perioden wie folgt zu enthalten:
eine Bilanz zum Ende der aktuellen Zwischenberichtsperiode und eine vergleichende Bilanz zum Ende des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahrs.
Ergebnisrechnung für die aktuelle Zwischenberichtsperiode sowie kumuliert vom Beginn des aktuellen Geschäftsjahrs bis zum Zwischenberichtstermin, mit einer vergleichenden Ergebnisrechnung (zur aktuellen und zur kumulierten vom Beginn des Geschäftsjahrs bis zum Zwischenberichtstermin) des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahrs. Gemäß IFRS 18 kann ein Zwischenbericht für jede Berichtsperiode eine Ergebnisrechnung enthalten.
eine Eigenkapitalveränderungsrechnung vom Beginn des aktuellen Geschäftsjahrs bis zum Zwischenberichtstermin kumuliert, mit einer vergleichenden Aufstellung für die vergleichbare Berichtsperiode vom Beginn des Geschäftsjahrs an bis zum Zwischenberichtstermin des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahrs.
eine vom Beginn des aktuellen Geschäftsjahrs bis zum Zwischenberichtstermin erstellte Kapitalflussrechnung, mit einer vergleichenden Aufstellung für die vergleichbare Berichtsperiode vom Beginn des Geschäftsjahrs an bis zum Zwischenberichtstermin des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahrs.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAD-01570