IAS 34 2
Anwendungsbereich
2
Jeder Finanzbericht, ob Abschluss eines Geschäftsjahrs oder Zwischenbericht, ist hinsichtlich seiner Konformität mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards gesondert zu beurteilen. Die Tatsache, dass ein Unternehmen während eines bestimmten Geschäftsjahrs keine Zwischenberichterstattung vorgenommen hat oder Zwischenberichte erstellt hat, die nicht dem vorliegenden Standard entsprechen, bewirkt nicht, dass die Jahresabschlüsse des Unternehmens nicht den IFRS-Rechnungslegungsstandards entsprechen, sofern die Jahresabschlüsse den genannten Standards ansonsten gerecht werden.
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FAAAD-01570