IAS 34 19
Inhalt eines Zwischenberichts
Angabe der Übereinstimmung mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards
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Wenn der Zwischenbericht eines Unternehmens den Vorschriften dieses Standards entspricht, ist dies anzugeben. Ein Zwischenbericht darf nur dann als mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards übereinstimmend bezeichnet werden, wenn er allen Vorschriften der IFRS-Rechnungslegungsstandards entspricht.
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FAAAD-01570