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IAS 34 19

Inhalt eines Zwischenberichts

Angabe der Übereinstimmung mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards

19

Wenn der Zwischenbericht eines Unternehmens den Vorschriften dieses Standards entspricht, ist dies anzugeben. Ein Zwischenbericht darf nur dann als mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards übereinstimmend bezeichnet werden, wenn er allen Vorschriften der IFRS-Rechnungslegungsstandards entspricht.

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FAAAD-01570