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IAS 34 11A

Inhalt eines Zwischenberichts

Form und Inhalt von Zwischenabschlüssen

11A

Stellt ein Unternehmen die Gewinn- oder Verlustposten, wie in Paragraph 12(b) von IFRS 18 beschrieben, in einer von einer Gesamtergebnisrechnung getrennten Gewinn- und Verlustrechnung dar, so hat es das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen.

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FAAAD-01570