IAS 34 11A
Inhalt eines Zwischenberichts
Form und Inhalt von Zwischenabschlüssen
11A
Stellt ein Unternehmen die Gewinn- oder Verlustposten, wie in Paragraph 12(b) von IFRS 18 beschrieben, in einer von einer Gesamtergebnisrechnung getrennten Gewinn- und Verlustrechnung dar, so hat es das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen.
Fundstelle(n):
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FAAAD-01570