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BFH  - IV R 54/97 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BerlinFG § 14b, AktG § 152 Abs 7, HGB § 249 Abs 1 S 1

Rechtsfrage

1. Ist für Fördermittel (sog. Vorauszahlungsmittel) nach dem Berliner Landesmodernisierungsprogramm ein Passivposten zu bilden?

2. Sind Abschreibungen nach § 14b BerlinFG auf (Teil-)Herstellungskosten erst nach Beendigung aller Modernisierungsmaßnahmen oder bereits bei Abschluß einzelner abgeschlossener Katalogmaßnahmen (bei einheitlicher Auftragsvergabe) zulässig?

Berlin; Erhöhte Absetzung für Abnutzung; Passivierung; Rückstellung

Fundstelle(n):
TAAAC-22929

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