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BFH  - IV R 24/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 13 Abs 1 Nr 1, EStG § 15, BewG § 51 Abs 4, EStR 1990 Abschn 124a Abs 2, EStR R 124a Abs 1 J: 2003

Rechtsfrage

Ist bei der Beurteilung der Frage, ob Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus einem gewerblichen Hähnchenmastbetrieb vorliegen, ausschließlich auf den gesetzlichen Umrechnungsschlüssel gem. § 51 Abs. 4 BewG i.V.m. der Anlage 1 zum BewG (0,0017 Vieheinheiten - VE -) abzustellen? - Ist die Verwaltungsregelung in Abschn. 124a Abs. 2 EStR 1990 (jetzt R 124a Abs. 1 EStR 2003), die zwischen schweren Tieren (0,0017 VE) und leichten Tieren (0,0013 VE) unterscheidet, gesetzwidrig?

Geflügelmast; Gewerbebetrieb; Landwirtschaft; Verwaltung; Vieheinheit

Fundstelle(n):
JAAAC-22620

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