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BFH  - I R 90/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10d, EStG § 57 Abs 4, DB StÄndG (DDR) § 9

Rechtsfrage

Ist ein Verlustrücktrag aus dem Jahr 1991 in das zweite Halbjahr 1990 gemäß § 57 Abs. 4 EStG i.V.m. § 10d Abs. 1 EStG gegen den Willen der GmbH zulässig, wenn sich dadurch der vorzutragende Steuerabzugsbetrag gemäß § 9 DBStÄndG DDR erhöht, sich aber mangels einer Körperschaftsteuerschuld in den Jahren 1991 und 1992 nicht mehr auswirken kann?

Deutsche Demokratische Republik; Steuerabzugsbetrag; Verlustrücktrag

Fundstelle(n):
HAAAC-22369

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