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BFH  - I R 76/95 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BerlinFG § 21 Abs 2 S 1, AO 1977 § 10

Rechtsfrage

Ist die Berlinvergünstigung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 BerlinFG einer GmbH auch dann zu gewähren, wenn der Geschäftsführer regelmäßig, wenn auch nur zu einem gewissen Teil, den für die Geschäftsführung maßgebenden Willen außerhalb der Räume der Kapitalgesellschaft in Berlin (West) bildet?

Berlinförderung; Geschäftsleitung; Ort

Fundstelle(n):
YAAAC-22213

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