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BFH  - I R 48/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GewStG § 8 Nr 1, GewStG § 8 Nr 3

Rechtsfrage

Stille Beteiligung oder partiarisches Darlehen: Handelt es sich bei einem Beteiligungsvertrag zwischen zwei inländischen GmbHs gegen eine feste Vergütung und ein gewinnabhängiges Entgelt um ein partiarisches Darlehensverhältnis oder um eine stille Beteilung, so dass in diesem Fall die gesamten hierfür an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 24 GewStG gezahlten Entgelte gemäß § 8 Nr. 3 GewStG zum Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind?

Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Partiarisches Darlehen; Stille Beteiligung

Fundstelle(n):
RAAAC-21910

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