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BFH  - I R 16/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 1 Abs 1 Nr 5 J: 1977, KStG § 3 Abs 1 J: 1977, KStG § 4 Abs 1 J: 1977

Rechtsfrage

Stellen Freiwillige Feuerwehren einschließlich der von ihnen veranstalteten Feste"Tag der offenen Tür" öffentliche Einrichtungen der Gemeinden dar und sind sie somit dem hoheitlichen Tätigkeitsbereich zuzuordnen (Öffentlichkeitsarbeit) oder stellen die alljährlich wiederholten Abgaben von Speisen und Getränken mit Gewinn einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG dar?

Betrieb gewerblicher Art; Feuerwehr; Hoheitliche Tätigkeit; Körperschaftsteuer; Tag der offenen Tür

Fundstelle(n):
EAAAC-21547

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