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BFH  - III R 65/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 74 Abs 1 S 4, EStG § 74 Abs 1 S 1, EStG § 74 Abs 1 S 3, BSHG § 91 Abs 2 S 2, AO § 5 J: 1977

Rechtsfrage

Ist eine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger zulässig, wenn dieser die Kosten der Heimunterbringung für das behinderte, vollstationär untergebrachte, über 21 Jahre alte Kind trägt, insoweit nach § 91 Abs. 2 S. 2 BSHG auf die Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Eltern verzichtet wird und die Eltern zwar - nicht nachgewiesene - eigene Aufwendungen für das Kind haben (Besuche, Fahrtkosten, Urlaub, Einrichtungsgegenstände), diese aber in Relation zu den Kosten des Sozialhilfeträgers nur sehr niedrig sind? - Setzt die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 S. 4 eine Verletzung der Unterhaltspflicht der Eltern voraus?

Abzweigung; Ermessen; Kindergeld; Sozialhilfeträger

Fundstelle(n):
AAAAC-20935

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