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BFH  - II R 59/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: SpStG (Hmbg) § 1, SpStG (Hmbg)§ 4 Abs 1, GG Art 105 Abs 2

Rechtsfrage

Spielgerätesteuer in Hamburg: Hat die in den Streitjahren erfolgte pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer in Höhe von 600 DM pro Spielgerät mit Gewinnmöglichkeiten erdrosselnde Wirkung, so dass der Betrieb einer Spielhalle unrentabel ist. Verstößt zudem die hamburgische Spielgerätesteuer mangels Gesetzgebungskompetenz der Freien und Hansestadt Hamburg gegen Artikel 105 Absatz 2 des Grundgesetzes, weil die Spielgerätsteuer keine Aufwandsteuer darstellt.

Aufwandsteuer; Erhebung; Gesetzgebungskompetenz; Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit

Fundstelle(n):
CAAAC-20593

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