Kein Abzug von Einkommensteuer- (ESt-) und Vermögensteuer- (VSt-)Schulden des Erblassers als Nachlaßverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer, die für den Erben keine wirtschaftliche Last mehr darstellen? - Hier: Können die ESt- und VSt-Schulden der Veranlagungszeiträume 1981 bis 1985, die am Todestag (... 1987) bereits entstanden waren, deshalb nicht als Nachlaßverbindlichkeit abgezogen werden, weil diese Steuern - aufgrund des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kaptialvermögen und von Kapitalvermögen (StrbEG) vom - vom Finanzamt nicht (mehr) festgesetzt bzw. erhoben wurden (rückwirkende Änderung der Steuerbelastung durch das StrbEG)?
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