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Bewertung von Beteiligungen inländischer Personengesellschaften und solchen in anderem Mitgliedsstaat
Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vorgelegt: Widerspricht es Art. 52 i. V. mit Art. 58 EWGV/Art. 52 i. V. mit. Art. 58 EGV, jetzt Art. 43 i. V. mit Art. 48 EG, wenn im Rahmen der Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften die Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft mit einem niedrigeren Wert erfolgt als die Beteiligung an einer Personengesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat?