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FG Nürnberg 21.09.2005 V 333/2003, NWB direkt 47/2006 S. 8

Nachtragsbauantrag zulagenrechtlich kein neuer Bauantrag

Ein Nachtragsbauantrag ist zulagenrechtlich nicht als neuer Bauantrag zu werten, wenn die Identität zwischen dem tatsächlich errichteten Objekt und dem Objekt, für das der Bauherr bereits eine Baugenehmigung beantragt hat, bestehen bleibt.