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FG Münster 12.07.2006 1 K 4683/05 EZ, NWB direkt 47/2006 S. 8

„Anschaffung” eines Objekts

Für die „Anschaffung” eines Objekts i. S. von § 9 EigZulG ist der Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses maßgeblich. Im Falle einer „Herstellung” durch den Zulagenberechtigten kommt es auf den Zeitpunkt der Bauantragstellung durch den Zulagenberechtigten selbst, nicht aber durch den Verkäufer an.