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FG Nürnberg 11.07.2006 I 296/2003, NWB direkt 47/2006 S. 6

Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung bei Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG

Die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG im August 1999 – rückwirkend zum - und die Veräußerung der Anteile innerhalb von drei Jahren ist keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, sondern führt zu einem laufenden Übertragungsgewinn. Die Ablösung der bei der GmbH erdienten Pensionsansprüche des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH durch die KG in 2001 gehört zu den Einkünften nach § 19 EStG und ist nicht in der Gewinnfeststellung der KG zu erfassen.