Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umstellung der Heubeck-Richttafeln 1983 auf Heubeck-Richttafeln 1998
Eine im Wirtschaftsjahr 1998 erstmalig gebildete Pensionsrückstellung ist nach den Heubeck-Richttafeln 1998 zu bewerten. Ein Differenzbetrag zwischen dem Teilwert der Pensionsrückstellung nach den Heubeck-Richttafeln 1983 und den Heubeck-Richttafeln 1998 existiert in diesem Fall nicht und kann daher auch nicht auf das Erstjahr i. S. des § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG und die beiden folgenden Wirtschaftsjahre verteilt werden.