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Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Der private Nutzungsanteil eines dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeugs ist nach der sog. 1-v.H.-Regelung anzusetzen, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht vorliegt, weil die Eintragungen zu den dienstlich gefahrenen Tageskilometern in der Regel gerundet sind und zudem die Eintragungen bisweilen monatlich für alle Tage zusammen einmal und nicht zeitnah, nämlich täglich, vorgenommen worden sind.