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Einseitige Erledigungserklärung
Reduziert das Finanzamt im Laufe des Klageverfahrens die festgesetzte Einkommensteuer auf 0 € und gibt der Kläger keine Erledigungserklärung ab, wird die Klage mangels Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) unzulässig. Eine Beschwer ergibt sich auch nicht über die beschränkte Tatbestandswirkung des Einkommensteuerbescheids für den Gewerbesteuermessbescheid nach § 35b GewStG.