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Streitwertbemessung in Feststellungsverfahren nach Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002
Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. beschlossene Absenkung des für die Einkommensteuer maßgeblichen Eingangssteuersatzes gibt keine Veranlassung, bei Verfahren wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung von Einkünften gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO im Jahre 2001 und 2002 den bislang angewandten Regelsatz von 25 v. H. des streitigen Gewinns oder Verlusts für die Streitwertfeststellung zu ändern.