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Prozessrecht | Wiedereinsetzung bei Absturz des Anwalts-PC
Für einen auf einen vorübergehenden „Computer-Defekt” oder „Computer-Absturz” gestützten Wiedereinsetzungsantrag bedarf es näherer Darlegungen zur Art des Defekts und der (Un-)Möglichkeit seiner Behebung. Kann der Anwalt eine Berufungsbegründung wegen eines erst kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgetretenen Defekts des Druckers seines Laptops nicht ausdrucken, ist in der Kanzlei aber ein weiterer Computer mit Drucker vorhanden, muss schlüssig dargelegt werden, warum die Datei nicht auf diesen Computer hätte übertragen und dort ausgedruckt werden können ( NWB XAAAC-05358).