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OLG Köln 11.04.2006 4 UF 218/05, NWB 47/2006 S. 382

Familienrecht | Unterhaltsrelevantes Einkommen eines geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters

Das OLG Köln hebt in seinem Urteil v. 11. 4. 2006 - 4 UF 218/05 hervor, dass bei der Ermittlung der unterhaltsrelevanten Leistungsfähigkeit eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH grundsätzlich auf dessen tatsächlich im Unterhaltszeitraum erzieltes Jahreseinkommen entsprechend seiner Geschäftsführervergütung abzustellen ist, auf einen Dreijahresdurchschnittswert der dem Unterhaltszeitraum vorangegangenen drei Jahre dagegen nur, wenn und soweit der Unterhaltsschuldner als sog. verkappter Selbständiger zu behandeln ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn er sein Geschäftsführergehalt entsprechend den jeweiligen Gewinnen und Verlusten unmittelbar an diese anpasst und somit wie ein selbständiger Kaufmann oder Freiberufler den jeweiligen Jahresgewinn des Betriebs bzw. der Kanzlei...