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Lohnsteuer | Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmerehegatten und Elterngeld
Für die Berechnung des Elterngelds ist bei Arbeitnehmerehegatten die Wahl der Steuerklassen ausschlaggebend. Da nach der Geburt des Kindes häufig die Mutter ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend einstellt, die wegen geringeren Arbeitslohns in die Steuerklasse V eingruppiert ist, stellt sich die Frage, ob und wann eine Änderung der Steuerklassen möglich ist, ggf. auch rückwirkend. Dies hätte zur Folge, dass die Ehefrau durch eine günstigere Steuerklasse höhere Nettoeinnahmen im für die Bemessungsgrundlage heranzuziehenden Zwölf-Monats-Zeitraum erzielen könnte und sich das Elterngeld in Anlehnung an den höheren Nettolohn entsprechend erhöhen würde. Eine gesetzliche Neuregelung zu den Steuerklassenänderungen ist bisher nicht eingetreten, so dass keine rückwirkende Änderung der Steuerklassen in ...