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NWB Nr. 47 vom Seite 3957

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Das Investitionszulagengesetz 2007 v. , das das zum auslaufende Investitionszulagengesetz 2005 ablöst, sieht einen Förderzeitraum von 2007 bis 2009 vor. Zum Fördergebiet gehören nach wie vor die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Allerdings fehlte bei Verabschiedung des Investitionszulagengesetzes 2007 noch die Genehmigung der neuen nationalen Fördergebietskarte für den Zeitraum 2007-2013 (vgl. hierzu NWB Beratung aktuell 29/2006). Diese Genehmigung hat die Europäische Kommission nunmehr am erteilt. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung der Regionalbeihilfesysteme aller Mitgliedstaaten gemäß den neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen.

In den Fördergebietskarten wird festgelegt, welche Regionen eines Mitgliedstaats nach den Beihilferegeln des EG-Vertrags in dem jeweiligen Land für regionale Investitionsbeihilfen für Großunternehmen in Frage kommen und wie hoch die Beihilfe höchstens sein darf. Ab 2007 wird die deutsche Fördergebietskarte 2007-2013 die Aufteilung der Fördergebiete neu regeln. Die neue Fördergebietskarte sieht eine Aufteilung des Landes Berlin in ein C-Fördergebiet und ein D-Förderge...