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BFH 04.04.2007 I R 55/06, NWB direkt 46/2006 S. 10

Hinzurechnung an gemeinnützigen Verein gezahlter Pachtzinsen zum Gewerbeertrag

Die Unterschreitung der Grenze von Einnahmen in Höhe von 60 000 DM (für 1999) nach § 64 Abs. 3 AO bedeutet, dass ein Verpächter nicht i. S. des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG zur Gewerbesteuer heranzuziehen ist.