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BFH 22.08.2006 I R 25/06, NWB direkt 46/2006 S. 9

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustabzugs bei Körperschaften

Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt ob die Änderung von § 8 Abs. 4 KStG 1996 durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. (BStBl 1997 I S. 928) – aufgrund Neuveröffentlichung gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1996 v. (BGBl 1999 I S. 817): § 8 Abs. 4 KStG 1999 – gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt, weil die Änderung auf einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zurückzuführen ist, der den Rahmen des vom Bundestag beschlossenen Anrufungsbegehrens und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens überschritten hat, bejahendenfalls, ob der Verfassungsverstoß infolge der Änderung von § 8 Abs. 4 KStG 1999 in der vorgenannten Fassung durch Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001) v. (BGBl 2001 I S. 3794) rückwirkend geheilt worden ist.