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Beiträge eines Kinds zur privaten Krankenversicherung
Beiträge des Kinds zu seiner privaten Krankenversicherung sind bei Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge abzuziehen, wenn sie einen Krankenversicherungsschutz vermitteln, der demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Bei geringfügiger Überschreitung des Jahresgrenzbetrags nach § 32 Abs. 4 EStG ist die Vorschrift verfassungskonform durch Übergangsregelung zu ergänzen, um die „Fallbeilwirkung” des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu vermeiden.