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FG Sachsen 18.04.2005 7 K 1621/04, NWB direkt 46/2006 S. 4

Beginn des Abzugszeitraumes gem. § 10e Abs. 1 EStG bei Wohnungskauf

Bei Anschaffung einer sanierungsbedürftigen Wohnung, die vor Bezug saniert wird, aber danach nicht bautechnisch neu ist, beginnt der Förderzeitraum i. S. des § 10e EStG im Zeitpunkt des Erwerbs der Wohnung, d. h. mit dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und nicht erst mit der Herstellung der Bezugsfertigkeit nach Abschluss der umfangreichen Sanierungsarbeiten.