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FG Saarland 16.08.2006 1 S 274/05, NWB direkt 46/2006 S. 3

Kostenerstattung setzt Kostenentstehung voraus

Auch dann, wenn ein Beteiligter dem Grunde nach Kostenerstattung verlangen kann, setzt diese voraus, dass entsprechende Kosten angefallen sind. Das Gericht kann einen Nachweis der Kostenentstehung verlangen. Der Nachweispflicht genügt ein Beteiligter nicht, wenn er zum Nachweis gezahlter Anwaltskosten nur eine Kostenaufstellung (nicht aber z. B. eine Kostenrechnung des Rechtsanwalts mit Zahlungsnachweis) vorlegt.