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Erbschaftsteuerreform ante portas
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge beschlossen
Nachdem im Mai 2002 der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt hatte, ob die unterschiedliche Bewertung von verschiedenen Vermögensgegenständen für erb- und schenkungsteuerliche Zwecke verfassungsgemäß ist, war mit einer Änderung des Erbschaftsteuerrechts zu rechnen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde auch in der Koalitionsvereinbarung v. angekündigt, wobei bislang immer davon ausgegangen wurde, dass der Gesetzgeber zunächst die Entscheidung des BVerfG abwarten werde. Am hat das Bundeskabinett nun den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge (UntErlG) beschlossen. Mit welchen gravierenden Änderungen ist zu rechnen?
Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen wird neu definiert
An die Stelle der erbschaftsteuerlichen Begünstigung des § 13a ErbStG (Freibetrag von 225 000 € sowie 35prozentiger Bewertungsabschlag) soll nun das sog. Stundungs- und Abschmelzungsmodell treten.
Dabei wird in einem ersten Schritt zwischen „begünstigtem” und „nicht begünstigtem” (Betriebs-)Vermögen differenziert: Die Abgrenzung zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen basiert auf dem Gedanken, dass Vermögensteile, die S. 2
lediglich der ...