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Betriebsverfassung | Keine betriebliche Mitbestimmung bei Widerruf der Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz
Das LAG Hamm stellt in seinem Beschluss v. - 10 TaBV 1/06 (MMR 2006 S. 700) klar, dass eine vom Arbeitgeber zunächst gestattete, dann aber per Dienstanweisung nachträglich verbotene Privatnutzung der Internet- und E-Mail-Dienste am Arbeitsplatz mitbestimmungsfrei ist. Denn hierbei handele es sich weder um eine Regelung zur Ordnung des Betriebs nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG noch ließe sich über § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers zur (weiteren) Gewährung dieser Leistungen an die Mitarbeiter entnehmen.